"Rauchmelder haben Leben gerettet": Landratsamt weist auf wichtige Funktion und gesetzliche Installationspflicht hin

"Rauchmelder haben Leben geret­tet" - diese abgewandelte Version des gängigen Merksatzes "Rauchmelder retten Leben" unterstreicht der Land­rat des Neckar-Odenwald-Kreises Dr. Achim Brötel: "In mehreren Fällen, zuletzt im Februar in Hardheim, ver­hinderten Rauchmelder Personen- und Sachschäden im Kreis. Das möchte ich jedem deutlich machen, der noch keine Rauchmelder installiert hat."

Aus Anlass eines vom Deutschen Feuer­wehrverband unterstützten bundeswei­ten Rauchmeldertags machen Kreis­brandmeister Jörg Kirschenlohr und die Rauchmelder sind einfach zu Baurechtsbehörde des Kreises noch installierende Lebensretter einmal auf die wichtige Funktion der kleinen und günstig zu beschaffenden Melder aufmerksam. Denn es seien noch immer nicht alle Haushalte mit den Geräten ausgestattet, obwohl dies seit Januar 2015 gesetzlich vorgeschrieben ist. Rauch­melder müssen demnach in Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, und auf den entsprechenden Rettungswegen installiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um das Eigenheim, Mietobjekte oder beispielsweise Hotels handelt. Und nur mit dem Einbau ist es nicht getan: "Nach der Installation müssen die Melder regelmäßig und ordnungsgemäß gewartet werden, damit sie im Ernstfall einwandfrei funktionieren", sagt Kirschenlohr .

Informationen und weiterführende Links finden sich auf der Webseite des Kreisfeuerwehrverbandes Neckar-Odenwald-Kreis unter www. feuerwehr-nok.de. Die Feuerwehren im Kreis beraten auch gern vor Gerätekauf und geben Tipps für die korrekte Montage. Hintergrundinformation

Laut Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg sterben jährlich rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Quelle des Pressefotos: www.rauchmelder-Iebensretter.de